Beirat gegründet
Hannover. Der Beirat der niedersächsischen Anlauf- und Beratungsstellen für
ehemalige Heimkinder wurde heute in Hannover gegründet. Er wird die Betroffenen
dabei unterstützen, individuelle Leistungen geltend zu machen.
„Wir geben damit ehemaligen Heimkindern, die in der Zeit zwischen 1949 und
1975 in einem Heim untergebracht waren und dort viel Leid und Unrecht erfahren
haben, ein deutliches Zeichen der Unterstützung", sagte Niedersachsens
Sozialministerin Cornelia Rundt anlässlich der konstituierenden Sitzung.
Die ehemaligen Heimkinder werden im Beirat die Arbeit der niedersächsischen
Anlauf- und Beratungsstellen aus ihrem Wissen und ihren Erfahrungen heraus
begleiten und unterstützen. Bevor der Beirat seine Tätigkeit aufgenommen hat,
erfolgte die Aufarbeitung der niedersächsischen Heimerziehung durch den
„Gesprächsarbeitskreis Heimerziehung in der Zeit von 1949 bis 1975". Der Beirat
wird zukünftig die Arbeit der aktuell 51 Niedersächsischen Anlauf- und
Beratungsstellen in Fragen der fachlichen Ausrichtung begleiten und Anregungen
geben.
Zum Vorsitzenden des Beirats wurde Sven Quittkat von der Diakonie
Niedersachsen gewählt. Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde Jürgen
Beverförden als ehemaliges Heimkind gewählt. Gemeinsam rufen sie diejenigen
Betroffenen, die noch keine Leistungen beantragt haben, dazu auf, sich an die
örtlich zuständige Anlaufstelle zu wenden.
Die Geschäftsführung des Beirates liegt beim Niedersächsischen Ministerium
für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration. Stimmberechtigte
Mitglieder des Beirates sind vier von der Heimerziehung in der Zeit von 1949 bis
1975 Betroffene, eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Diakonie in
Niedersachsen, eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Caritas in Niedersachsen,
eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien
Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e. V. und eine Vertreterin bzw. ein Vertreter
der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen. Als
nicht stimmberechtigte Mitglieder werden dem Beirat eine Vertreterin bzw. ein
Vertreter des Sozialministeriums und eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der
Anlauf- und Beratungsstellen angehören.
Im Jahr 2012 wurden in
Niedersachsen insgesamt 3.719.297,54 Euro an Betroffene ausgezahlt, davon
834.497,54 Euro als materielle Hilfebedarfe und 2.884.800,00 Euro als
Rentenersatzleistungen. Verbindliche Vereinbarungen wurden mit 706 Betroffenen
geschlossen (251 Frauen, 455 Männer).
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