Mittwoch, 12. Juni 2013

Pressemitteilung (II)

Beirat gegründet

Hannover. Der Beirat der niedersächsischen Anlauf- und Beratungsstellen für ehemalige Heimkinder wurde heute in Hannover gegründet. Er wird die Betroffenen dabei unterstützen, individuelle Leistungen geltend zu machen.

„Wir geben damit ehemaligen Heimkindern, die in der Zeit zwischen 1949 und 1975 in einem Heim untergebracht waren und dort viel Leid und Unrecht erfahren haben, ein deutliches Zeichen der Unterstützung", sagte Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt anlässlich der konstituierenden Sitzung.

Die ehemaligen Heimkinder werden im Beirat die Arbeit der niedersächsischen Anlauf- und Beratungsstellen aus ihrem Wissen und ihren Erfahrungen heraus begleiten und unterstützen. Bevor der Beirat seine Tätigkeit aufgenommen hat, erfolgte die Aufarbeitung der niedersächsischen Heimerziehung durch den „Gesprächsarbeitskreis Heimerziehung in der Zeit von 1949 bis 1975". Der Beirat wird zukünftig die Arbeit der aktuell 51 Niedersächsischen Anlauf- und Beratungsstellen in Fragen der fachlichen Ausrichtung begleiten und Anregungen geben.

Zum Vorsitzenden des Beirats wurde Sven Quittkat von der Diakonie Niedersachsen gewählt. Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde Jürgen Beverförden als ehemaliges Heimkind gewählt. Gemeinsam rufen sie diejenigen Betroffenen, die noch keine Leistungen beantragt haben, dazu auf, sich an die örtlich zuständige Anlaufstelle zu wenden.

Die Geschäftsführung des Beirates liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration. Stimmberechtigte Mitglieder des Beirates sind vier von der Heimerziehung in der Zeit von 1949 bis 1975 Betroffene, eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Diakonie in Niedersachsen, eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Caritas in Niedersachsen, eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e. V. und eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen. Als nicht stimmberechtigte Mitglieder werden dem Beirat eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Sozialministeriums und eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Anlauf- und Beratungsstellen angehören.

Im Jahr 2012 wurden in Niedersachsen insgesamt 3.719.297,54 Euro an Betroffene ausgezahlt, davon 834.497,54 Euro als materielle Hilfebedarfe und 2.884.800,00 Euro als Rentenersatzleistungen. Verbindliche Vereinbarungen wurden mit 706 Betroffenen geschlossen (251 Frauen, 455 Männer).

Dienstag, 29. Januar 2013

Katholische Zensur

"Wilhelmshavener Zeitung", 29. Januar 2013










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