Der niedersächsischen Staatskanzlei
Rom/Vatikanstadt. Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. hat den Niedersächsischen Ministerpräsidenten David McAllister am heutigen Vormittag zu einer Privataudienz empfangen.
Der Ministerpräsident wies in dem rund 25-minütigen, sehr offenen und vertrauensvollen Gespräch darauf hin, dass Niedersachsen ein Land der religiösen Vielfalt und Toleranz sei. Zwischen der Landesregierung und den beiden christlichen Kirchen bestehe in Niedersachsen ein gutes Einvernehmen. Gesellschaftspolitische und ethische Fragen würden von beiden Religionsgemeinschaften oft gleich beantwortet.
Ministerpräsident David McAllister hob hervor, dass die Niedersächsische Landesregierung ein zuverlässiger Konkordatspartner der Katholischen Kirche sei und zu ihr ein sehr gutes Verhältnis pflege. Die laufende umfangreiche Sanierung des Mariendoms in Hildesheim, für die er die Schirmherrschaft übernommen habe, werde vom Land finanziell unterstützt.
In einem weiteren Gespräch mit Kardinalstaatssekretär Tarcisio Bertone hat sich Ministerpräsident David McAllister zur Beibehaltung und Neuerrichtung von katholischen Schulen auf der Grundlage des geltenden Konkordats bekannt.
Er schätze den Beitrag der kirchlichen Schulen, die den jungen Menschen eine religiöse und ethische Orientierung vermittelten. Das Land habe seit Jahren viele Anstrengungen unternommen, um den konfessionellen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen zu stärken. Darüber hinaus betonte der Ministerpräsident den Beitrag der Katholischen Kirche im Bereich der Kindertagesstätten und der Kinder- und Jugendhilfe. Er versicherte abschließend, dass die Landesregierung die erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Katholischen Kirche und den anderen Religionsgemeinschaften in Niedersachsen auch in Zukunft fortsetzen werde.
Donnerstag, 8. März 2012
Dienstag, 3. Januar 2012
Aufarbeitung
3. Januar 2012
Pressemitteilung des niedersächsischen Sozialministeriums
Hannover. Der Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" hat zum 1. Januar seine Arbeit aufgenommen. Der Fonds ist mit 120 Millionen Euro ausgestattet. 40 Millionen Euro stammen vom Bund, die westdeutschen Bundesländer und Berlin steuern zusammen ebenfalls 40 Millionen Euro bei, die beiden Kirchen jeweils 20 Millionen Euro. Der Anteil Niedersachsens beträgt 4,54 Millionen Euro.
„Nachdem wir in Niedersachsen insbesondere in punkto Akteneinsicht, Archivzugang und Beratungsangeboten schon weit vorangekommen sind, machen wir mit dem Fonds jetzt einen weiteren Schritt, um geschehenes Leid aufzuarbeiten", sagt Niedersachsens Sozialministerin Aygül Özkan. Diejenigen, die in Heimen zur Arbeit gezwungen wurden, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge gezahlt worden sind, sollen für entgangene Rentenansprüche entschädigt werden. Und wer durch die Heimerziehung an Folgeschäden leidet und besonderen Hilfebedarf hat, der soll ebenfalls Leistungen aus dem Fonds erhalten.
Der Fonds teilt sich auf in einen mit 20 Millionen Euro ausgestatteten Rentenersatzfonds und einen Fonds für Folgeschäden aus Heimerziehung mit 100 Millionen Euro.
Eine Liste der regionalen Anlauf- und Beratungsstellen Niedersachsens finden Sie im Anhang. Dort können sich Menschen beraten lassen, die als Kinder oder Jugendliche in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland in einer vollstationären Einrichtung zum Zweck der öffentlichen Erziehung untergebracht waren. Anträge können bis zum 31. Dezember 2014 gestellt werden.
Die Geschäftsstelle der Fondsverwaltung wird beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) eingerichtet.
Ausführliche Informationen zum Fonds, zur Antragstellung und zu den Zuständigkeiten der Beratungsstellen unter www.fonds-heimerziehung.de .
Pressemitteilung des niedersächsischen Sozialministeriums
Hannover. Der Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" hat zum 1. Januar seine Arbeit aufgenommen. Der Fonds ist mit 120 Millionen Euro ausgestattet. 40 Millionen Euro stammen vom Bund, die westdeutschen Bundesländer und Berlin steuern zusammen ebenfalls 40 Millionen Euro bei, die beiden Kirchen jeweils 20 Millionen Euro. Der Anteil Niedersachsens beträgt 4,54 Millionen Euro.
„Nachdem wir in Niedersachsen insbesondere in punkto Akteneinsicht, Archivzugang und Beratungsangeboten schon weit vorangekommen sind, machen wir mit dem Fonds jetzt einen weiteren Schritt, um geschehenes Leid aufzuarbeiten", sagt Niedersachsens Sozialministerin Aygül Özkan. Diejenigen, die in Heimen zur Arbeit gezwungen wurden, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge gezahlt worden sind, sollen für entgangene Rentenansprüche entschädigt werden. Und wer durch die Heimerziehung an Folgeschäden leidet und besonderen Hilfebedarf hat, der soll ebenfalls Leistungen aus dem Fonds erhalten.
Der Fonds teilt sich auf in einen mit 20 Millionen Euro ausgestatteten Rentenersatzfonds und einen Fonds für Folgeschäden aus Heimerziehung mit 100 Millionen Euro.
Eine Liste der regionalen Anlauf- und Beratungsstellen Niedersachsens finden Sie im Anhang. Dort können sich Menschen beraten lassen, die als Kinder oder Jugendliche in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland in einer vollstationären Einrichtung zum Zweck der öffentlichen Erziehung untergebracht waren. Anträge können bis zum 31. Dezember 2014 gestellt werden.
Die Geschäftsstelle der Fondsverwaltung wird beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) eingerichtet.
Ausführliche Informationen zum Fonds, zur Antragstellung und zu den Zuständigkeiten der Beratungsstellen unter www.fonds-heimerziehung.de .
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