Donnerstag, 5. März 2020

Die Abspeisung

Der in katholischen Heimen missbrauchten Kinder

27. Februar 2020. Beim Geld hört der Missbrauch noch lange nicht auf: Nächste Woche will sich die Frühjahrskonferenz der katholischen Bischöfe mit der Entschädigung einiger Opfer in katholischen Kinderheimen beschäftigen. Von den im Herbst versprochenen Summen ist schon jetzt keine Rede mehr. 

Matthias Katsch, Sprecher des Vereins "Eckiger Tisch", schreibt in der "Zeit": "Zehn Jahre hat die Kirche in Deutschland eine Entschädigung ihrer Opfer verschleppt, nun versucht sie, uns mit symbolischen Anerkennungszahlen abzuspeisen." 

Die Abspeisung betrifft aber längst nicht alle missbrauchten Heimkinder, sondern nur die Opfer bis 1975. Die späteren Opfer werden nicht einmal abgespeist. Ihre Geschichten müssen erst noch aufgearbeitet werden, wie das vor über zehn Jahren in einem Ausschuss des Bundestages geschehen ist. 

Dass die Öffentlichkeit Druck ausübt, erwartet Katsch weder vor noch nach der Frühjahrskonferenz der katholischen Bischöfe. Und auch für die Opfer ab 1975 wird wohl gelten: "Und wenn sie nicht gestorben sind, dann leiden sie auch noch morgen."


Die katholischen Bischöfe wollen den Opfern von sexuellem Missbrauch deutlich höhere Einmalzahlungen zukommen lassen als in der Vergangenheit. Nach dem Abschluss der Frühjahrskonferenz der Bischofsvollversammlung gab der katholische Missbrauchsbeauftragte, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, am Donnerstag in Mainz die Grundsätze des künftigen Verfahrens bekannt. Opfer sollen auf Antrag eine Einmalzahlung erhalten, deren Höhe sich an den von staatlichen Gerichten zugesprochenen Schmerzensgeldern für ähnliche Fälle orientiert. Dabei werde es in der Regel um Beträge zwischen 5.000 und 50.000 Euro gehen, sagte Ackermann.
Antragsberechtigt sind seinen Worten zufolge auch Personen, die bereits in den vergangenen Jahren sogenannte Anerkennungsleistungen erhalten hatten. Den Betroffenen solle möglichst unbürokratisch geholfen werden, versprach der Trierer Bischof: "Es bleibt bei einer Plausibilitätsprüfung, nicht mehr." 

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