Beirat gegründet
Hannover. Der Beirat der niedersächsischen Anlauf- und Beratungsstellen für 
ehemalige Heimkinder wurde heute in Hannover gegründet. Er wird die Betroffenen 
dabei unterstützen, individuelle Leistungen geltend zu machen.
„Wir geben damit ehemaligen Heimkindern, die in der Zeit zwischen 1949 und 
1975 in einem Heim untergebracht waren und dort viel Leid und Unrecht erfahren 
haben, ein deutliches Zeichen der Unterstützung", sagte Niedersachsens 
Sozialministerin Cornelia Rundt anlässlich der konstituierenden Sitzung. 
Die ehemaligen Heimkinder werden im Beirat die Arbeit der niedersächsischen 
Anlauf- und Beratungsstellen aus ihrem Wissen und ihren Erfahrungen heraus 
begleiten und unterstützen. Bevor der Beirat seine Tätigkeit aufgenommen hat, 
erfolgte die Aufarbeitung der niedersächsischen Heimerziehung durch den 
„Gesprächsarbeitskreis Heimerziehung in der Zeit von 1949 bis 1975". Der Beirat 
wird zukünftig die Arbeit der aktuell 51 Niedersächsischen Anlauf- und 
Beratungsstellen in Fragen der fachlichen Ausrichtung begleiten und Anregungen 
geben.
Zum Vorsitzenden des Beirats wurde Sven Quittkat von der Diakonie 
Niedersachsen gewählt. Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde Jürgen 
Beverförden als ehemaliges Heimkind gewählt. Gemeinsam rufen sie diejenigen 
Betroffenen, die noch keine Leistungen beantragt haben, dazu auf, sich an die 
örtlich zuständige Anlaufstelle zu wenden. 
Die Geschäftsführung des Beirates liegt beim Niedersächsischen Ministerium 
für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration. Stimmberechtigte 
Mitglieder des Beirates sind vier von der Heimerziehung in der Zeit von 1949 bis 
1975 Betroffene, eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Diakonie in 
Niedersachsen, eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Caritas in Niedersachsen, 
eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien 
Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e. V. und eine Vertreterin bzw. ein Vertreter 
der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen. Als 
nicht stimmberechtigte Mitglieder werden dem Beirat eine Vertreterin bzw. ein 
Vertreter des Sozialministeriums und eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der 
Anlauf- und Beratungsstellen angehören. 
Im Jahr 2012 wurden in 
Niedersachsen insgesamt 3.719.297,54 Euro an Betroffene ausgezahlt, davon 
834.497,54 Euro als materielle Hilfebedarfe und 2.884.800,00 Euro als 
Rentenersatzleistungen. Verbindliche Vereinbarungen wurden mit 706 Betroffenen 
geschlossen (251 Frauen, 455 Männer). 
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